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Sigrid Erfurth zur Hessischen Gemeideordnung, zum Katastrophenschutz und Brandschutz

4. Juli 2007

Herr Kollege Hahn und Herr Kollege Peuser, wenn Sie hier als Retter der Feuerwehren und des ehrenamtlichen Brandschutzes auftreten wollen, dann müssen Sie noch eine Schippe drauflegen.

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da reicht das, was Sie vorhaben, nicht aus: Versicherungsschutz für Kindergruppen zu organisieren. Nichts anderes tun Sie. Sie haben bisher in § 8 des Hessischen Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetzes den Begriff "Jugendgruppen" geregelt. Daran hängen Sie jetzt noch das Wort "Kindergruppen" an. Dann kommt noch ein lapidarer Satz: "Zur Nachwuchsgewinnung … können für Kinder von sechs bis zehn Jahren Kindergruppen gebildet werden." Das war es.

 (Jörg-Uwe Hahn (FDP): Was haben Sie für einen Vorschlag?)

– Dazu komme ich gleich, Herr Hahn, nur Geduld. – Damit wollen Sie erreichen

 (Jörg-Uwe Hahn (FDP): Sie haben nur fünf Minuten!)

– wenn Sie mir zuhören, schaffen wir das auch in den fünf Minuten –,

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dass Versicherungsschutz für die Kinder gewährt wird. Das ist ein richtiges Anliegen. Da stimme ich zu. Auch das ist bei mir so angekommen.

Aber wenn Sie wirklich wollen, dass Kindergruppen und Jugendfeuerwehren vernünftig arbeiten können, dann dürfen Sie den Jugendfeuerwehrwarten nicht einfach die Kinder vor das Gerätehaus stellen und sagen: "Nun macht einmal", sondern Sie sollten möglicherweise genauso, wie Sie für die Jugendfeuerwehrwarte regeln – –

 (Zuruf der Abg. Birgit Zeimetz-Lorz (CDU))

– Hören Sie mir einfach zu, Frau Zeimetz-Lorz. – Für die Jugendfeuerwehrwarte schreiben Sie eine Ausbildung bzw. eine Befähigung vor. Wenn Sie wollen, dass Kindergruppen ein Erfolg werden, dann müssen Sie auch für Kindergruppen einen solchen Befähigungsnachweis vorschreiben; denn das sind ganz andere Konzepte.

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sonst wird es doch den Kids langweilig, mit den 14-Jährigen immer das Gleiche zu machen, oder umgekehrt. Wenn Sie wollen, dass dieses Konzept wirklich ein Erfolg wird, müssen Sie es noch ein bisschen besser machen.

Zu kurz gesprungen, kann ich einfach nur sagen. Ich finde, Sie dürfen Feuerwehren und ehrenamtlichen Brandschutz nicht nur auf personelle Probleme reduzieren. Schauen Sie einmal auf den Paragrafen davor, auf § 7. Dort steht, dass in jedem Ortsteil eine Ortsteilfeuerwehr vorgehalten werden soll. Ich frage Sie allen Ernstes, ob das überall noch zeitgemäß ist. Brauchen wir nicht Konzepte für Zusammenarbeit?

 (Zurufe der Abg. Hans-Jürgen Irmer und Birgit Zeimetz-Lorz (CDU))

– Den Mut haben Sie nicht, Herr Irmer, gemeinsam mit den Feuerwehren Konzepte unter Beachtung der Alarmierungszeiten zu erarbeiten. Das ist völlig klar.

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU)

Den Mut haben Sie nicht, und jetzt machen Sie ein bisschen vor der Wahl, um zu sagen, Sie hätten den ehrenamtlichen Brandschutz gerettet. – Das ist zu wenig und zu kurz gesprungen.

Ich komme zur HGO-Änderung. Hier zeigt sich, dass die Bündelung von Aufgaben bei den direkt gewählten Bürgermeistern und Landräten nicht immer so kompatibel mit dem Rechtszustand ist, den wir vor 1999 hatten. Das hat der Kollege Hahn auch schon angesprochen.

Um die Stellung der direkt Gewählten zu stärken und dem Votum der Wählerinnen und Wähler gerecht zu werden, sind die Bürgermeister und Landräte in vielen Gremien kraft Amtes die geborenen Mitglieder.

 (Reinhard Kahl (SPD): Manchmal nehmen sie auch Urlaub!)

Das haben sie auch in der Mehrheit so gewollt, der Landtag und auch die Amtsträger. Nicht gewünscht allerdings war der Nebeneffekt, dass dann ab dem ersten Euro alle Aufwandsentschädigungen aus diesen Ämtern an die Gemeindekasse abzuführen sind. Diese Unwucht im Gesetz wollen Sie jetzt bereinigen.

 (Minister Volker Bouffier: Können Sie den letzten Satz wiederholen? Ich habe ihn akustisch nicht mitbekommen!)

Die Rechtsstellung, die wir jetzt den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern als direkt Gewählten einräumen, führt dazu, dass sie geborene Mitglieder in vielen Gremien sind. Das führt in der wortgerechten Auslegung des Gesetzes dazu, dass das dann eine Ausübung aus dem Hauptamt ist und alle Amtsträger ab dem ersten Euro das Geld an die Gemeindekasse abführen müssen. Das ist der jetzige Zustand. So legen es die Gerichte aus.

Diese Unwucht, die wir im Gesetz haben, wollen Sie jetzt beseitigen. Wir wollen nur darauf hinweisen, dass Sie sich das selbst eingebrockt haben mit dieser Änderung. Wir wollen aber der Änderung, wie sie jetzt angelegt ist, nicht im Wege stehen. In Bezug auf die Kindergruppen freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke.

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Zweite Wortmeldung:

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, da Sie mir die Gelegenheit zu einer Zwischenfrage nicht gegeben haben, mache ich es jetzt auf diesem Weg. Sie haben gesagt, mit Ihnen sei es nicht zu machen, dass wir bürokratische Hürden für Jugend- und Kinderfeuerwehren einführen. Meine Frage wäre gewesen, wie Sie denn dann § 8 bisher verstehen. Dort steht eindeutig: "Als Leiterin oder Leiter einer Jugendfeuerwehr darf nur tätig werden, wer hierfür die erforderliche Eignung und Befähigung hat."

Ich wollte nichts anderes anregen, als dass das auch für die künftig einzurichtenden Kinderfeuerwehren oder Kindergruppen gilt, dass das in das Gesetz aufgenommen wird.

 (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das ist mein Petitum. Ich finde es ein bisschen schade, dass Sie das in Bausch und Bogen so über einen Kamm scheren und glauben, ich wollte hier bürokratische Monster aufbauen. Das ist nicht mein Anliegen.

Ich habe auch mit keiner Silbe gesagt, dass nicht auch ich die Förderung des Nachwuchses bei der Feuerwehr als ein ernst zu nehmendes Problem sehe. Das ist eine wichtige Aufgabe. Da sind wir beieinander. Da sind wir nicht auseinander.

Mein Anliegen ist: Die Förderung der Jugend und dieser Kindergruppen muss so gemacht werden, dass bei der Zielgruppe auch etwas ankommt. Nichts anderes will ich erreichen.

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Frank Lortz:

Frau Kollegin Erfurth, vielen Dank.

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