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Pressemitteilung, 2. August 2007
Mehr Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte in der Hessischen Gemeindeordnung verankern
"Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und der Hessischen Landkreisordnung wollen wir GRÜNE mehr Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte in der Kommunalpolitik erreichen. Politikverdrossenheit und nachlassendes Interesse an ehrenamtlicher Politik sind nicht 'neu'. Wir machen mit unserem Gesetzentwurf ein Angebot, Kommunalpolitik wieder näher an die Menschen heranzurücken und ihnen Mitwirkungs- und Mitgestaltungsrechte in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld einzuräumen" sagte die kommunalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sigrid Erfurth, heute in Wiesbaden.
Ein wichtiger Punkt ist für die Grünen die Fortentwicklung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Bisher gibt es beides nur auf der Ebene von Städten und Gemeinden. Nach Ansicht der Grünen müsse es auch auf Kreisebene möglich sein, Beschlüsse des Kreistages per Bürgerentscheid überprüfen zu lassen.
"Aber auch beim Bürgerentscheid auf Gemeindeebene gibt es Handlungsbedarf. Das bisherige Quorum für die Einleitung,10 Prozent der Wahlberechtigten, ist viel zu hoch. Diese Hürde für die Mitwirkungsrechte wollen wir in einer Staffelung bis auf 3 Prozent der wahlberechtigten Einwohner für die Städte mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 absenken" fordert Sigrid Erfurth.
Neu ist auch das von den Grünen vorgeschlagene Petitionsrecht auf kommunaler Ebene mit dem die Bürger sich nun auch mit ihren Anliegen direkt an die örtliche Gemeindevertretung wenden können.
"Ein weiterer Schritt für mehr Beteiligung ist die Verpflichtung des Gemeindevorstands anstelle von Bürgerversammlungen künftig Einwohnerversammlungen durchzuführen, damit unabhängig von der formalen Wahlberechtigung Menschen für ihr Lebensumfeld Verantwortung übernehmen können."
Darüber hinaus schlagen wir die Einführung eines "Einwohnerantrages ab 14 Jahre" vor. Damit können Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben einen Antrag an die Gemeindevertretung richten, der in den Regelungsbereich der Kommune fällt. Ein solcher Einwohnerantrag muß von 1 % der Einwohner, höchstens aber 2000 Einwohnern unterzeichnet sein. Dabei setzen die Grünen das Antragsalter ganz bewusst auf 14 Jahre fest. "Wir wollen möglichst viele junge Menschen in das Geschehen vor Ort einbinden."
Dazu gehört für die GRÜNEN auch die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre. "Junge Menschen brauchen Partizipationsmöglichkeiten und wollen ernst genommen werden. Das bieten wir mit unserem Gesetzentwurf an," so Sigrid Erfurth.
Neben den Änderungen, die die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte betreffen schlagen die Grünen noch Änderungen für die kommunalen Parlamente vor.
"Mit der letzten Änderung der HGO hat die CDU-Landesregierung durchgesetzt, dass der Fraktionsstatus an eine Mindestzahl von 2 Personen geknüpft ist. Das bedeutet in der Praxis das Gruppierungen, die nur mit einer Person in einem Kommunalparlament vertreten sind, kein Rederecht in den Ausschüssen haben. Dies wollen wir ändern, " macht Erfurth deutlich.
Zu Beginn der Sitzungen der Kommunalparlamente soll nach Auffassung der GRÜNEN eine Bürgerfragestunde eingeführt werden. Damit sollen die bisher zum Schweigen verurteilten Zuschauerinnen und Zuschauer die Möglichkeit bekommen, sich in das Geschehen einzuklinken. "Wir erhoffen uns damit ein höheres Interesse an den Sitzungen der Kommunalparlamente. Natürlich sollen auch hier alle Einwohner ab dem 14. Lebensjahr fragen können, " erklärt Sigrid Erfurth.
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