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Änderung Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Pressemitteilung,4. Juli 2007

Nachwuchsgewinnung ist mehr als nur Versicherungsschutz

In den freiwilligen Feuerwehren geht die Anzahl der aktiven Einsatzkräfte aus den unterschiedlichsten Gründen stark zurück. Da ist es durchaus sinnvoll, verstärkt auf die Nachwuchsarbeit zu schauen. Bisher gehen die gesetzlichen Vorschriften davon aus, dass Jugendarbeit in der Feuerwehr mit 10 Jahren beginnt. Das geht inzwischen an der Lebenswirklichkeit vorbei. Kinder suchen sich bereits vor dem 10. Lebensjahr Organisationen und Vereine für Freizeitbeschäftigungen.

„Es ist daher durchaus sinnvoll, die Nachwuchsorganisation der Feuerwehr auch für jüngere Kinder zu öffnen. Allerdings ist es nicht damit getan, nur die Überschrift im § 8 des Gesetzes, die bisher lautet „Jugendfeuerwehren“ einfach um den Zusatz „Kindergruppen“ zu ergänzen und den lapidaren Satz einzufügen: „Zur Nachwuchsgewinnung können für Kinder von 6 bis 10 Jahren Kindergruppen gebildet werden.“ Damit ist zwar der Versicherungsschutz für die Kinder sichergestellt aber sinnvolle Nachwuchsarbeit sollte mehr sein.

Sinnvollerweise sollten die Leiterinnen und Leiter von Kindergruppen auch besonders geschult werden, alles andere wäre zu kurz gesprungen und würde dem Anliegen der Nachwuchsförderung nicht gerecht.

„Zu kurz gesprungen ist eindeutig auch der Ansatz, die Probleme des ehrenamtlichen Brandschutzes seien vorwiegend personeller Natur. Da gibt es durchaus auch strukturelle Probleme, die offensichtlich nicht ernsthaft angegangen werden. So schreibt das Gesetz derzeit vor, es solle in jedem Ortsteil einer Gemeinde eine Ortsteilfeuerwehr geben. Es wird Zeit, auch über diese Vorschrift nachzudenken und Konzepte zu entwickeln, wie durch Bündelung der Kräfte dennoch die Einsatzzeiten eingehalten werden können. Hier fehlen Anreize, das Kirchturmdenken zu überwinden, “ erklärt die kommunalpolitische Sprecherin, Sigrid Erfurth, in der Debatte.

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