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Neufassung Stiftungsrecht

Pressemitteilung, 29. Mai 2007

"Stiftungen haben ihren Platz im öffentlichen Leben und sollten daher auch mit
modernen Medien einsehbar sein und von den Aufsichtsbehörden nach einheitlichem Muster geführt werden. Soweit stimmen wir dem Anliegen der Landesregierung, das Stiftungsrecht zu modernisieren", erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, Sigrid Erfurth.

Allerdings gibt es bei der Umsetzung der Prüfpflicht einige Haken, die noch aus
dem Gesetzentwurf entfernt werden sollten. Die von der Landesregierung
vorgeschlagene Neuregelung schreibt eine vertiefende Prüfpflicht der
Aufsichtsbehörden vor.

In Bayern gibt es eine vergleichbare Prüfpflicht. Dort gibt es einen
Personalschlüssel von 1 Mitarbeiter/in des gehobenen Dienstes für jeweils 170
Stiftungen bei den Aufsichtsbehörden. Ein solches Personalpolster hat aber z.B.
der Magistrat der Stadt Frankfurt als Aufsichtsbehörde nicht, so dass hier ein
klassischer Fall der Konnexität gegeben ist. Wenn wir den Aufsichtbehörden
vorschreiben wollen, in jedem Fall vertieft in die Prüfung einzutreten, muss der
Landesgesetzgeber auch für die Kosten grade stehen.

Möglicherweise als Gegengewicht dazu soll den Aufsichtbehörden ermöglicht
werden, von den Stiftungen zu verlangen, den Abschluss von einen
Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. In diesem Fall werden die Aufsichtsbehörden von der Prüfpflicht befreit. Das könnte in doppelter Hinsicht zum falschen Ergebnis führen: Es gibt - glücklicherweise sage ich - eine wachsende Zahl vonkleinen Bürgerstiftungen, die sich um das Wohl ihrer Stadt oder ihrem Kreis kümmern. Diese Stiftungen haben in der Regel nur ein geringes Stiftungsvermögen. Es wäre eine Überforderung dieser Stiftungen, das mühsam eingeworbene Stiftungskapital für Wirtschaftsprüfungen anzulegen.

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