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Nachtragshaushalt nicht zustimmungsfähig

Pressemitteilung, 13. Dezember 2007

„Leider hat die Zeit von Dienstagnachmittag bis heute Vormittag nicht gereicht, um im Finanzministerium noch schnell einen Nachtrag zusammen zu zimmern, der für uns zustimmungsfähig wäre. Die Vorlage hat sich um keinen Deut verbessert und unser Antrag, zumindest noch einen groben Verfahrens-Schnitzer der Landesregierung auszubügeln, wurde im Haushaltsausschuss von der CDU abgelehnt,“ so die finanzpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sigrid Erfurth, in der Debatte um die 3. Lesung des Nachtragshaushalts.

„Wir hatten beantragt, 60 Millionen Euro in die Rücklage einzustellen, um das Prozessrisiko für die verfassungswidrig erhobenen Studiengebühren abzufangen. Dem hat die CDU sich verweigert, obwohl sie sich doch auf die Fahnen geschrieben haben, das Land Hessen als Konzern Hessen zu begreifen und nach handelsrechtlichen Grundsätzen Bücher zu führen.“

„Auch in der 3. Lesung hat die Landesregierung es nicht geschafft, trotz der Mehreinnahmen in Rekordhöhe Einsparungen vorzunehmen, und die Nettoneuverschuldung abzusenken. Wohl aus diesem Grund hat Finanzminister Karlhein Weimar sich seinen Lieblingsspruch aus den Haushaltsdebatten der letzen Jahren ‚Vorsichtig planen und besser abschneiden’ verkniffen. Jeder Cent der 1,5 Milliarden Euro Mehreinnahme wurde wieder ausgegeben, von besserem Abschneiden kann da keine Rede mehr sein. Und auch die Lieblingsausrede, des Finanzministers, Einsparungen seien wegen der hohen Zahlungen in dem Länderfinanzausgleich nicht möglich, verfängt nicht. Sie soll nur dazu dienen, den mangelnden Sparwillen nicht offenbar werden zu lassen“, erklärt Sigrid Erfurth.



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