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Pressemitteilung, 14. November 2007
„Der Staat darf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann das Glückspielmonopol aufrechterhalten, wenn er das Glückspiel kanalisiert und auf Prävention setzt“, stellt die kommunalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sigrid Erfurth, fest.
Von Suchtprävention ist allerdings im gesamten Spielbankgesetz an keiner Stelle die Rede. Und das vor dem Hintergrund, dass das Spielen in Spielbanken mit Sicherheit ein ungleich höheres Suchtpotential hat, als Lotto spielen, welches im Glückspielgesetz geregelt ist. Die Erklärung des Ministeriums, das sei alles ausreichend im Glückspielgesetz festgehalten, vermag da nicht wirklich zu überzeugen. Wenn das Land die Frage der Suchtprävention glaubhaft regeln will, muss sich nach unserer Auffassung auch eine entsprechende Regelung im Spielbankgesetz finden.
Es gibt gute Beispiele, wie gemeinsam mit den Spielbanken Projekte zur Spielerberatung und Suchtprävention umgesetzt werden können. Die Ev. Gesellschaft Stuttgart mit dem Beratungs- und Behandlungszentrum für Suchterkrankungen hat ein Projekt Spielerberatung in Spielbanken in Baden-Württemberg umgesetzt. Die Chance, als fortschrittliches Land eine solche derartige Zusammenarbeit im Gesetzt festzuhalten, hat die Mehrheitsfraktion mit dem Drängen zur raschen Verabschiedung des Gesetzes vertan. Hier ging Schnelligkeit vor Qualität.
Neben der allgemeinen und nicht zu beanstandenden Video-Überwachung des Spielbetriebs sollen zusätzlich Zugangskontrollen mit biometrischen Überwachungssystemen ermöglicht werden. Noch ist es eine Kann-Vorschrift, aber wir alle wissen, welche Karrieren solche Kann-Vorschriften machen können. Dass diese technische Möglichkeit der biometrischen Erfassung für die Spiel-banken eigentlich nichts bringt, überzeugt die CDU dabei nicht. Denn die nötigen Alterskontrollen sind damit nicht leistbar. Da für die Alterskontrollen also weiterhin persönliche Ausweiskontrollen erforderlich sind, ist zusätzlich eingeräumte biometrische Erfassung eine völlig überflüssige Kontrollmaßnahme. Sie erklärt sich nur aus der allgemeinen Überwachungswut der Landesregierung.
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