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Erbschaftsteuer
Eigentümer größerer Vermögen sollen angemessen Steuerbeitrag leisten

Pressemitteilung, 26. September 2007

„Wir wollen, dass die Menschen, die große Vermögen erben und damit leistungsloses Einkommen erhalten, einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben leisten“, sagt die finanzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sigrid Erfurth, in der heutigen Plenardebatte zur Erbschaftsteuer. Zur sozialen Balance gehöre aber auch, dass ein Eigenheim in der Regel steuerfrei an Kinder und Ehegatten vererbt werden kann. Weiter müsse der Grundsatz gelten, dass kein vererbtes Unternehmen durch die Erbschaftssteuer in Existenznot geraten dürfe. „Dies wollen wir durch einen stark erhöhten Freibetrag für Betriebsvermögen sicherstellen. Sollten in den Unternehmen trotzdem noch Liquiditätsengpässe entstehen, müssen die Finanzbehörden die Steuerschuld stunden.“

DIE GRÜNEN erteilen damit den Forderungen der FDP nach Abschaffung der Erb-schaftsteuer eine klare Absage. Die Erbschaftsteuer muss als Steuerquelle des Landes erhalten werden. Sie erinnern die FDP daran, das sie 1971 in den Freiburger Thesen dafür eingetreten ist, große Vermögen verstärkt zu besteuern und damit der Tatsache Rechnung zu tragen, „das Großvermögen regelmäßig nicht ohne wesentliche Zusatzleistung der Gesellschaft gebildet werden können“.

„Aus dieser Tradition der Verantwortung für die Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben hat sich die FPD offensichtlich völlig verabschiedet. Hier ist nur noch das Steuersenkungs-Mantra zu hören. Mit diesen populistischen Forderungen sichert sich die FDP für einige Zeit die Lufthoheit über Akademiker oder Unternehmerstammtischen, trägt aber leider nichts zu einer gerechten Steuerpolitik bei.

„Nach der Unternehmensteuerreform mit Steuererleichterungen in Milliardenhöhe für Unternehmen und der Mehrwertsteuer-Erhöhung, die vor allem Bezieher kleiner Einkommen belastet, ist unser Steuersystem aus der sozialen Balance geraten und wird deshalb von vielen Menschen nur noch widerwillig akzeptiert. Daher müssen auch in Zukunft die Eigentümer größerer Vermögen einen angemessenen Beitrag zum Steueraufkommen leisten“, so Sigrid Erfurth.



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