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Sigrid Erfurth zum Hessischen Spielbankgesetz

6. September 2007

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir gestern zu zwei Gesetzentwürfen der GRÜNEN besonders von der CDU gehört haben, es ginge uns gar nicht um die Sache, nur um Wahlkampf, eine sachgerechte Behandlung sei überhaupt nicht mehr möglich, haben wir heute einen Gesetzentwurf der Landesregierung. Wir haben noch mehr Gesetzentwürfe der Landesregierung. Und die Landesregierung erwartet sachgerechte Bearbeitung und Behandlung.

Für meinen Teil will ich sie leisten und bin dazu bereit. Ich will auch nicht die Arbeit einstellen. Ich erwarte von den Kolleginnen und Kollegen der CDU, dass sie sich auf sachgerechte Behandlung der Gesetzentwürfe einstellen, die im Haus eingebracht werden.

Der Rückgang der staatlichen Einnahmen aus den Spielbanken ist sicherlich ein richtiger und wichtiger Beweggrund, über Abgabenregelungen nachzudenken. Man soll sie auch so regeln – Herr Innenminister, da bin ich durchaus mit Ihnen einig –, wie es in der Vorlage steht, dass man nicht auf jede Schwankung im Spielbetrieb neue Aktivitäten beim Gesetzgeber entfalten und neue Regelungen erfinden muss. So weit aus meiner Sicht so gut.

Aber ob die jetzt neu definierten Abgabenregelungen auch die Verteilungsgerechtigkeit zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen regeln, erschließt sich mir noch nicht in vollem Umfang. Da bin ich auf die Anhörung im Ausschuss gespannt. Bisher stand den Sitzkommunen der Spielbanken ein Anteil an der Spielbankabgabe zu.

Eine entsprechende Regelung habe ich im neuen Gesetz nicht gefunden. Ich habe zunächst die Vermutung, dass Gewichte zulasten der betroffenen Kommunen verschoben werden. Hier wäre die Möglichkeit in der Anhörung, ein bisschen mehr Licht in die verschlungenen Wege der Finanzbeziehungen zu bringen.

Dazu gehört für mich auch der Umgang mit der Troncabgabe. In einigen Bundesländern wurde die Troncabgabe abgeschafft, nachdem der Tronc so zusammengeschmolzen war, dass er seine eigentliche Aufgabe schon nicht mehr erfüllen konnte, nämlich die Personalkosten zu decken. Zuletzt hat Niedersachsen die Troncabgabe abgeschafft.

Wenn es auch in Hessen der Fall wäre, dass der Tronc so zusammengeschmolzen wäre, dass er noch nicht einmal die Personalkosten deckt, dann wäre auch das großzügige Angebot in der Gesetzesvorlage eigentlich nicht soviel Wert, weil Sie sagen, dass in der noch festzusetzenden Höhe der Troncabgabe die Abgabe zwischen Land und Kommune aufgeteilt werde. Ich bin sehr gespannt, wie sich die Finanzbeziehungen neu regeln lassen. Ich hoffe auf weitere Erkenntnisse.

Gleichzeitig wollen Sie – das haben Sie angesprochen, Herr Bouffier – datenschutzrechtliche Dinge an dieser Stelle neu regeln und erstmalig einführen. Die sind aus meiner Sicht zunächst nicht ganz unproblematisch. Sie wollen Videoüberwachung als gesetzlichen Standard festschreiben und den Spielbanken erlauben, die erhobenen Daten sechs Monate lang zu speichern.

Mir erschließt sich im Moment noch nicht, warum Sie dies gesetzlich vorschreiben wollen, warum es nicht bei der bisherigen Regelung bleiben kann, und warum Sie den Spielbanken erlauben wollen, diese Daten sechs Monate aufzubewahren. Ich habe nichts über datenschutzrechtliche Vorgaben gefunden und bin auf weitere Erkenntnisse gespannt.

Was aber aus unserer Sicht überhaupt nicht geht, ist das, was Sie mit einem Halbsatz erwähnt haben.

Sie haben gesagt, Sie wollen künftig neben der Videoüberwachung eine Zutrittskontrolle durch die Erfassung biometrischer Daten ermöglichen. Das halten wir an dem Punkt für völlig überzogen. Sie begründen das mit der Suchtprävention, aber ich meine, zum Zwecke der Suchtprävention biometrische Kontrollen einzuführen schießt über das Ziel hinaus. Das ist ein Schießen mit Kanonen auf Spatzen. Aus unserer Sicht gäbe es einfachere Mittel, die weniger stark in die Persönlichkeitsrechte eingreifen. Spielbanken dienen den meisten Menschen zur Erholung und Freizeitgestaltung – auch wenn es nicht meine Art der Freizeitgestaltung ist –, aber Zutrittskontrollen einzuführen, die einer Strafanstalt würdig wären, das halten wir für weit überzogen. Sie sollten sich noch einmal überlegen, ob Sie das wirklich tun wollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Sarah Sorge:

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Erfurth.



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