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Pressemitteilung, 1. Juli 2007
In einem Antrag für das Plenum des Hessischen Landtags in der kommenden Woche fordert die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Erbschaftssteuer zu einer „Gerechtigkeitssteuer“ weiterzuentwickeln. Ministerpräsident Koch (CDU) und Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) handeln zur Zeit die Eckpunkte für ein neues Erbschaftssteurrecht aus.
„Wir wollen, dass die Menschen, die große Vermögen erben und damit leistungsloses Einkommen erhalten, einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben leisten“, sagt die finanzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Sigrid Erfurth. Zur sozialen Balance gehöre aber auch, dass ein Eigenheim in der Regel steuerfrei an Kinder und Ehegatten vererbt werden kann. Weiter müsse der Grundsatz gelten, dass kein vererbtes Unternehmen durch die Erbschaftssteuer in Existenznot geraten dürfe. „Dies wollen wir durch einen stark erhöhten Freibetrag für Betriebsvermögen sicherstellen. Sollten in den Unternehmen trotzdem noch Liquiditätsengpässe entstehen, müssen die Finanzbehörden die Steuerschuld stunden.“
Nachdem Koch und Steinbrück dazu ausersehen wurden, die Neuregelung zur Erbschaftssteuer zu erarbeiten, besteht nach Auffassung der GRÜNEN die akute Gefahr, dass die Steuerlast in Deutschland noch stärker auf die kleinen und mittleren Einkommen abgewälzt wird. Das hat schon die von Koch und Steinbrück ausgehandelte Unternehmenssteuerreform gezeigt. „Besonders die ‚kleinen Leute’ tragen die zum Jahresbeginn erhöhte Mehrwertsteuer. Zusätzlich möchte die Große Koalition die Unternehmen ab 2008 nochmals um mehr als fünf Milliarden Euro entlasten. Unser Steuersystem ist aus der sozialen Balance geraten und wird deshalb von vielen Menschen nur noch widerwillig akzeptiert. Deshalb fordern wir Koch und Steinbrück auf, die Fehler der Unternehmenssteuerreform nicht zu wiederholen.“
Das Verfassungsgericht hat für die Reform der Erbschaftssteuer eine Frist bis zum 31. 12. 2008 gesetzt. „Es wird höchste Zeit, dass die Große Koalition handelt.“
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