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14. November 2007
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist 23 Uhr, die richtige Zeit zum Zocken.
(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Axel Wintermeyer (CDU): Rien ne vas plus!)
Meine Damen und Herren von der CDU, deshalb zocken Sie dieses Gesetz auch heute Nacht noch durch. Mit ein bisschen mehr Ruhe hätten wir es noch sorgfältiger haben können. Dann hätten wir wahrscheinlich auch den Gedanken der Prävention noch im Gesetz verankern können.
Wir haben uns auch schon über das Glückspielmonopol unterhalten. Das wird im nächsten Plenum behandelt. Sie erinnern sich an die Debatte. Das Bundesverfassungsgericht hat uns ausdrücklich aufgegeben: Das Glückspielmonopol kann nur aufrechterhalten werden, wenn wir das Glückspiel kanalisieren und wenn wir auf Prävention setzen. – Nur dann hat es überhaupt eine Chance, aufrechterhalten zu werden.
(Zuruf des Abg. Armin Klein (Wiesbaden) (CDU))
– Ich komme jetzt zu Ihrem Thema. Zu Suchtprävention ist in dem Spielbankgesetz nicht ein Buchstabe geschrieben.
(Günter Rudolph (SPD): So ist es!)
Ich finde, das kann man nicht machen. Wir alle wissen doch, dass das Suchtpotenzial in Spielbanken unweit höher ist als beim Lottospielen, was Sie im Glückspielgesetz regeln.
(Axel Wintermeyer (CDU): Da darf man doch gar nicht rauchen!)
– Da darf man nicht rauchen, völlig klar. Trotzdem wird diese Sucht nicht dadurch gesünder, dass man nicht noch zusätzlich raucht.
Ich finde, die Erklärung des Ministeriums oder der CDU, man müsse im Spielbankgesetz keinen Hinweis auf Suchtprävention machen, ist überhaupt nicht überzeugend. Denn das Suchtpotenzial – ich habe es schon gesagt – ist bei Spielbanken höher.
Es gibt gute Beispiele, wie man den Gedanken der Suchtprävention in dem Spielbankgesetz verankern könnte. Sie können es in den Anhörungsunterlagen nachlesen. So hat z. B. die Evangelische Gesellschaft in Stuttgart mit dem Beratungs- und Behandlungszentrum für Suchterkrankungen in Baden-Württemberg gute Projekte zusammen mit Spielbanken durchgeführt. Wir hätten die Chance gehabt, hier ein fortschrittliches Gesetz zu machen und das einzubinden. Herr Irmer, diese Chance haben Sie verpasst, ganz recht, indem Sie zur Eile gedrängt haben, weil Sie diesen Gesetzentwurf unbedingt noch in diesem Plenum durchzocken wollen. Das macht es nicht besser. Hier geht Schnelligkeit vor Qualität. Das finde ich ausgesprochen schade.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Norbert Schmitt (SPD))
Meine Damen und Herren von der CDU, auch im Spielbankgesetz haben Sie Ihre Vorstellungen von Überwachungsmechanismen wieder eindrucksvoll zum Ausdruck gebracht.
(Armin Klein (Wiesbaden) (CDU): Hören Sie auf!)
– Nein, ich höre nicht auf. Ich fange erst an.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Lachen bei der CDU)
Sie wollen neben der allgemeinen Videoüberwachung auch noch zusätzliche Zutrittskontrollen über biometrische Daten verankern. Meine Damen und Herren von der CDU, ich frage in Ihre Reihen: Wozu wollen Sie – –
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Muss das jetzt noch sein? So ein Blödsinn! – Gegenruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD): Jetzt reicht es aber mal! – Unruhe – Glockenzeichen der Präsidentin – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Was hat das mit der Uhrzeit zu tun?)
– Ja, das muss sein.
Vizepräsidentin Sarah Sorge:
Meine Damen und Herren, Frau Kollegin Erfurth hat das Wort. Alle anderen bitte ich, ihr zuzuhören oder die Gespräche draußen fortzusetzen. Herzlichen Dank.
Sigrid Erfurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Irmer, ich darf Sie vielleicht daran erinnern, dass dieser Gesetzentwurf ein Gesetzentwurf der Landesregierung ist und dass es die Landesregierung ist, die uns diesen Zeitdruck macht. Dann erwarte ich – ich denke, das kann die Landesregierung von Ihnen auch erwarten –, dass Sie diese Sache mit dem nötigen Ernst beraten. Wenn Sie das nicht wollen, können Sie vielleicht so lange hinausgehen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)
Ich war bei den biometrischen Überwachungssystemen. Ich habe an Sie die Frage gerichtet, die ich durchaus ernst meine, was Sie damit anfangen wollen. Die Spielbanken sagen uns – das finde ich durchaus schlüssig –, dass sie mit den biometrischen Überwachungssystemen keine Alterskontrolle durchführen können. Die Alterskontrolle brauchen sie aber, um den Zugang zu sichern. Also brauchen Sie zukünftig auch persönliche Ausweiskontrollen. Warum wollen Sie denn noch zusätzlich eine biometrische Überwachung? Das ist völlig überflüssig und nur der Überwachungswut der Landesregierung geschuldet. Das ist einer der Punkte, an dem wir unsere Ablehnung dieses Gesetzentwurfes festmachen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mit meinem letzten Punkt möchte ich dem Herrn Finanzminister noch einmal Gelegenheit geben, dazwischenzurufen. Jetzt geht er heraus. Dann werde ich nicht so viel gestört.
(Norbert Schmitt (SPD): Nachdem er erst einmal ein paar Zwischenrufe abgesondert hat! Das ist typisch! – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Die fünf Minuten sind um! – Unruhe – Glockenzeichen der Präsidentin)
Wir möchten die Einwände der Spielbankkommunen ernst nehmen, denn die Abgabenregelung ist einseitig zu ihren Lasten. Die Unterlagen, die wir dazu bekommen haben, überzeugen nicht wirklich. Wir können nicht so richtig nachvollziehen, warum die Sitzkommunen einseitig das Ausfallrisiko tragen. Wir können auch nicht nachvollziehen, warum beispielsweise die Ersparniseffekte, die beim Länderfinanzausgleich durch die Umsatzsteuergegenrechnung anfallen, nicht gegengerechnet worden sind.
(Zuruf des Abg. Armin Klein (Wiesbaden) (CDU))
Das reicht für uns, zu sagen: Der Ansatz war gut, das Spielbankgesetz zu ändern. Aber so, wie es ausgeführt wird, werden wir es mit Ihnen nicht mitmachen. – Danke.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsidentin Sarah Sorge:
Vielen Dank, Frau Kollegin Erfurth.
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