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Pressemitteilung, 6.September 2007
"Der Rückgang der staatlichen Einnahmen aus den Spielbanken ist sicher ein richtiger Beweggrund über die Abgabenregelungen nachzudenken und sie auch so zu regeln, dass nicht jede Schwankung im Spielbetrieb neue Aktivitäten beim Gesetzgeber auslösen muss. Gleichzeitig sollen aber mit der Überarbeitung der finanziellen Regelungen im Gesetz neue Vorschriften eingefügt werden, die aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch sind", stellt die finanzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sigrid Erfurth, in der heutigen Plenardebatte um die Änderung des Spielbankgesetzes fest.
So solle nach dem Wille der Landesregierung gesetzlich festgeschrieben werden, dass an Eingängen, in den Spielräumen und an den Spieltischen eine Videoüberwachung vorzunehmen sei. Den Spielbanken soll erlaubt werden, die erhobenen Daten sechs Monate lang zu speichern. "Mir erschließt sich nicht, warum diese Art der Überwachung gesetzlich vorgeschrieben werden muss und warum es erlaubt sein soll, die erhobenen Daten sechs Monate lang aufzubewahren."
Als "völlig überzogen" bezeichnen DIE GRÜNEN das Vorhaben der Landesregierung, die Zutrittskontrolle neben der Videoüberwachung mit biometrischen Merkmalen zu ermöglichen. "Für Zwecke der Spielsuchtprävention eine biometrische Kontrolle und die Verarbeitung biometrischer Daten zu erlauben, das ist wirklich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Da gibt es Mittel, die weniger stark in die Persönlichkeitsrechte eingreifen. Es sollte nicht vergessen werden, dass Spielbanken eigentlich der Freizeitgestaltung dienen und nicht mit Überwachungsanlagen überzogen werden sollten, die eher in eine Strafanstalt passen", so Sigrid Erfurth.
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