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Sigrid Erfurth zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz

6. September 2007

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist aus unserer Sicht überhaupt nicht zu beanstanden, wenn die Regelung betreffend Sicherheitsüberprüfungen von einer Verwaltungsvorschrift in die Form eines Gesetzes überführt wird. Ich möchte mich aber dem Reigen der Vorredner der Opposition zu den vorherigen Gesetzesvorhaben anschließen und fragen: Warum jetzt? Diese Verwaltungsvorschrift gibt es seit 1962. Wir hätten das in dieser Legislaturperiode auch schon ein bisschen früher machen können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach einer ersten Sichtung dürfte in dem Gesetzentwurf nicht sehr viel Problematisches stecken. Ich habe ein paar Fragen und Anregungen, die wir im Innenausschuss sicher näher erörtern können.

Ich möchte ein paar Punkte anreißen, die weitgehend datenschutzrechtlicher Natur sind. In § 19 wird die Datenverarbeitung personenbezogener Daten geregelt und eine Ermächtigung ausgesprochen, die erhobenen Daten zu speichern, zu verändern und zu nutzen. Ich habe keine Regelung gefunden, ob der oder die Betroffene, um dessen, um deren Daten es letztlich geht, Informationen darüber erhält, was und in welcher Form gespeichert ist. Für mich besteht noch Fragebedarf, ob es da Rückkoppelungen gibt.

Auch die Zweckbindung der erhobenen Daten, die in § 22 des Gesetzentwurfs geregelt ist, erscheint mir noch nicht hinreichend. Es heißt dort, die erhobenen Daten könnten auch an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft übermittelt werden, wenn die Strafverfolgung auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend sei oder wesentlich erschwert würde. – Ich finde, das ist eine Aneinanderreihung ziemlich vieler unbestimmter Rechtsbegriffe. Mir ist nicht klar, wer entscheidet, ob und wann diese Daten freigegeben werden. Auch das sind Fragen, die wir im Ausschuss klären können.

Insgesamt gesehen, scheint mir ein ziemlicher Wust an Daten erhoben zu werden. Herr Minister, ich frage mich, ob wir hier nicht trotz der Gründe, die Sie vorgetragen haben, in der Gefahr sind, gegen das Übermaßverbot zu verstoßen und viel zu viele Daten erheben. Ich stelle an diesem Punkt nicht die berühmte Metzgerfrage: "Darf es ein bisschen mehr sein?", sondern die Frage: Geht es nicht auch mit ein bisschen weniger?

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir scheinen außerdem die Speicherfristen für die erhobenen Daten zu lange zu sein. Auch hier meine Frage: Geht es nicht auch ein bisschen kürzer?

Wir würden uns wünschen, eine summarische Evaluierung zu bekommen, einen Bericht darüber, wie viele Prüfungen vorgenommen wurden und mit welchem Ergebnis sie abgeschlossen worden sind. Das sind zwar im Verhältnis zu dem Gesetzentwurf relativ überschaubare Fragen, und ich denke, wir sollten sie in den Ausschussberatungen klären.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



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