Landtagswahlgesetz – Unabhängige Kommission soll grundlegende Wahlkreisreform vorbereiten
Veränderungen an den bestehenden Wahlkreisgrenzen sind immer schwierig und werden von keinem Gesetzgeber vorgenommen, um sich parteipolitische Vorteile zu verschaffen.
“Das wäre verfassungswidrig und dass ist auch gut so,“ so die beiden grünen Landtagsabgeordneten aus dem Werra-Meißner-Kreis und dem Kreis Hersfeld-Rotenburg Sigrid Erfurth und Kaya Kinkel. Hintergrund der Reform ist das verfassungsrechtliche Gebot, dass alle Wahlkreise in etwa die gleiche Anzahl von Wählerinnen und Wählern repräsentieren müssen.
Wegen der unterschiedlichen demografischen Entwicklung haben sich diese Daten zu Lasten Nordhessens verschoben. „Aus unserer Sicht hätte es genügt, die Veränderungen in der nächsten Wahlperiode anzugehen, wir respektieren aber, dass eine Fraktion im Hessischen Landtag dagegen rechtliche Bedenken geäußert hat. Diesen Bedenken trägt die am Freitag vom Landtag verabschiedete Änderung des Landtagswahlgesetzes Rechnung, indem so die größten Abweichungen ausgeglichen werden, ohne das Gesamtgefüge zu stark zu verändern. Dabei wurde im Gesetzgebungsverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die Regierungsfraktionen für jeden Hinweis und für jede Lösung dankbar sind, die eine noch verträglichere Regelung ermöglicht. Das ist in einem Fall in Südhessen auch gelungen“, erläutert Sigrid Erfurth.
„Von der nordhessischen SPD wurden dazu keine umsetzbaren Vorschläge eingebracht. Auch uns wäre es am liebsten gewesen, es hätte alles beim alten bleiben können, aber hiergegen gab es ernst zu nehmende verfassungsrechtliche Bedenken. Kirchturmdenken hilft uns da nicht weiter, denn in ganz Hessen muss jede Stimme gleich viel wert sein. Da das durch die Veränderung der Bevölkerung nicht mehr der Fall ist, war das Land gefordert, eine hessenweite Lösung zu finden“, erklärt Kaya Kinkel.
Für die Grünen bleibt es dabei: Nur sagen was nicht geht ist einfach. Eine Lösung anzubieten ist schwerer, aber braucht auch mehr als nur Verweigerung. „Deshalb ist die verabschiedete Änderung des Landtagswahlgesetzes der richtige Weg“, so Erfurth und Kinkel.
Hintergrund:
Alle Wahlkreise müssen eine ähnlich große Bevölkerung aufweisen, sonst zählt die Stimme von Wählerinnen und Wählern unterschiedlich stark bei der Landtagswahl. Das wäre ein Problem für die Demokratie, die Wahl wäre auch rechtlich angreifbar. Weil die Bevölkerung unterschiedlich wächst, haben sich die Bewohnerzahlen der Wahlkreise verändert. Deshalb müssen sie teilweise neu zugeschnitten werden. Der Zuschnitt muss den Grundsätzen der Bundesgesetze und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes genügen. Die Kriterien des von CDU und GRÜNEN vorgelegten Gesetzentwurfs sind dieselben die, die der Landtag in der 16. Wahlperiode für die Landtagswahl 2008 verabschiedet hatte. Der Vorschlag ist frühzeitig allen im Hessischen Landtag vertretenen Fraktionen zugegangen, auch um möglichst zu Beginn der kommenden Wahlperiode eine unabhängige Wahlkreiskommission zu beauftragen, auf Basis der dann vorliegenden neuen Zahlen der Wahlberechtigten innerhalb von 30 Monaten einen Vorschlag für eine grundlegende Reform vorzulegen. In dieser Kommission sollen der Landeswahlleiter, das Statistische Landesamt, der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes sowie fünf Abgeordnete aus den Fraktionen des Landtages vertreten sein.